Vorreiterstädte
Es gibt bereits mehrere Städte in Deutschland mit einem Divestmentbeschluss. Sie haben unterschiedliche Kriterien und Re-Investment Strategien gewählt, die hier mit einer Kurzbeschreibung dargestellt sind.
Die in Aktien angelegten Versorgungsleistungen der Stadt Berlin wurden in den Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index PR re-investiert. Die in dem Index abgebildeten 50 Einzelwerte wurden aus dem Stoxx Europe 600 ausgewählt, zum einen da sie gegen keines der definierten Ausschlusskriterien verstoßen und zum anderen im Rahmen eines Best-in-Class Ansatzes mit dem oekom „Prime“ Status bewertet wurden.
- Beschluss des Berliner Senats (pdf)
- Leitfaden zum Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index (pdf, 0,8 MB)
Die Stadt Bonn nimmt Atomenergie als Ausschlusskriterium in ihren bereits bestehenden Katalog auf, der sich an „ethischen und ökologischen Grundsätzen“ orientiert. Sie erweitert außerdem ihren Kriterienkatalog für Finanzanlagen um die Kategorie „fossile Energien“, was mit einem „Best-in-class“ Ansatz umgesetzt werden soll.
- Änderungsantrag der Stadt Bonn (pdf)
- Ausschlusskriterien anhand von ethischen und ökologischen Grundätzen der Stadt Bonn (pdf)
Bremen re-investiert vor allem nach strengen Negativkriterien. Hervorzuheben ist, dass Bremen im Vergleich zu anderen Städten nicht nur die Förderung fossiler und nuklearer Energieträger (Kohle, Erdgas, Erdöl, Uran) ausschließt, sondern auch deren Transport, Vertrieb und die Energiegewinnung aus diesen Energieträgern.
- Antrag der Bremer Bürgerschaft (pdf)
Durch den Ausschluss von 200 börsennotierten Unternehmen der Erdöl-, Erdgas- und Kohleindustrie verankert die Stadt Freiburg Divestment in ihren Anlagerichtlinien. Da Freiburg derzeit keine entsprechenden Anlagen hat ist der Beschluss vor allem symbolisch zu sehen - als Zeichen der Unterstützung der Divestment-Bewegung und um zukünftigen Anlagen in fossile Energien vorzubeugen.
- Beschlussvorlage der Stadt Freiburg (pdf)
Wie Münster legt auch Göttingen sein Geld gemäß des Grundsatzes der Nachhaltigkeit der Brundtland-Kommission an. Diese gilt für alle Anlageformen.
Bei der Weiterentwicklung der städtschen Anlagerichtlinie legte Leipzig Mindeststandards fest, die durch Ausschlusskriterien in Form einer "Blacklist" umgesetzt werden sollen. Mittelfristig sollen weitere Grundsätze angewandt werden, sodass es auch keine Beteiligungen mehr an Unternehmen gibt, die z.B. Kohlekraft nutzen.
Für die Geldanlagen der Stadt Münster gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (sogenannte „Brundtland-Kommission“). Einer der beiden Fonds wird neben Münster von den Kommunen Bochum, Osnabrück, Bielefeld, Bottrop, Hagen und Herne verwaltet, die einvernehmlich zustimmten, die neuen Anlagerichtlinien für den Fonds zu übernehmen.
- Ratsantrag -Entwurf- (pdf)
- Anlagestrategie der Stadt Münster (pdf)
Die Stadt Nürnberg beschloss Divestment als weiteren Schritt zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens. In einer Sachverhaltsdarstellung wird ausführlich die Situation bezüglich der Finanzanlagen (Stadt, Pensionsfonds, Beteiligungsunternehmen und Stiftungen) erläutert und die Umsetzung der beschlossenen ökologischen, sozialen und ethischen Nachhaltigkeitskriterien geschildert.
- Antrag (pdf)
- Sachverhaltsdarstellung (pdf)
- Beschluss (pdf)
- Anlagerichtlinien (Stadt Nürnberg) (pdf)
- Anlagerichtlinien (rechtsfähige Stiftungen) (pdf)
- Anlagerichtlinien (nichtrechtsfähige Stiftungen) (pdf)
Für die Erstellung ihrer Anlagerichtlinie orientierte sich die Stadt Oldenburg ähnlich wie Münster am Grundsatz der Nachhaltigkeit der Brundtland-Kommission. Damit werden unter anderem direkte Beteiligungen an Unternehmen ausgeschlossen, die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energie setzen. Die Anlagestrategie gilt neben der Stadt auch für ihre Eigenbetriebe und Stiftungen.
- Anlagerichtlinie der Stadt Oldenburg (pdf)