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Vorreiterstädte

Es gibt bereits mehrere Städte in Deutschland mit einem Divestmentbeschluss. Sie haben unterschiedliche Kriterien und Re-Investment Strategien gewählt, die hier mit einer Kurzbeschreibung dargestellt sind.

Beschreibung

Berlin

Die in Aktien angelegten Versorgungsleistungen der Stadt Berlin wurden in den Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index PR re-investiert. Die in dem Index abgebildeten 50 Einzelwerte wurden aus dem Stoxx Europe 600 ausgewählt, zum einen da sie gegen keines der definierten Ausschlusskriterien verstoßen und zum anderen im Rahmen eines Best-in-Class Ansatzes mit dem oekom „Prime“ Status bewertet wurden.

  • Beschluss des Berliner Senats (pdf)
  • Leitfaden zum Solactive oekom ESG Fossil Free Eurozone 50 Index (pdf, 0,8 MB)
Bonn
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Bonn

Die Stadt Bonn nimmt Atomenergie als Ausschlusskriterium in ihren bereits bestehenden Katalog auf, der sich an „ethischen und ökologischen Grundsätzen“ orientiert. Sie erweitert außerdem ihren Kriterienkatalog für Finanzanlagen um die Kategorie „fossile Energien“, was mit einem „Best-in-class“ Ansatz umgesetzt werden soll.

Bremen
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Bremen

Bremen re-investiert vor allem nach strengen Negativkriterien. Hervorzuheben ist, dass Bremen im Vergleich zu anderen Städten nicht nur die Förderung fossiler und nuklearer Energieträger (Kohle, Erdgas, Erdöl, Uran) ausschließt, sondern auch deren Transport, Vertrieb und die Energiegewinnung aus diesen Energieträgern.

  • Antrag der Bremer Bürgerschaft (pdf)
Freiburg
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Freiburg

Durch den Ausschluss von 200 börsennotierten Unternehmen der Erdöl-, Erdgas- und Kohleindustrie verankert die Stadt Freiburg Divestment in ihren Anlagerichtlinien. Da Freiburg derzeit keine entsprechenden Anlagen hat ist der Beschluss vor allem symbolisch zu sehen - als Zeichen der Unterstützung der Divestment-Bewegung und um zukünftigen Anlagen in fossile Energien vorzubeugen.

Göttingen
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Göttingen

Wie Münster legt auch Göttingen sein Geld gemäß des Grundsatzes der Nachhaltigkeit der Brundtland-Kommission an. Diese gilt für alle Anlageformen.

 
Heidelberg

Mit dem Divestment-Beschluss integriert Heidelberg zukünftig den Grundsatz der Nachhaltigkeit in die städtische Vermögenspolitik. Dies betrifft sowohl den Bereich der Geldanlagen und Kreditaufnahme. Bei den Beratungen zum Antrag wurden zudem die Stadtwerke Heidelberg sowie die Sparkasse Heidelberg einbezogen.

Die Kämmerei der Stadt Köln und die städtische Zusatzversorgungskasse haben ihre Anlagerichtlinien mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit und insbesondere Klimaschutz weiterentwickelt. Die Weiterentwicklung wurde als Teil des bundesgeförderten Projektes "Klimafreundlich investieren – Kommunales Divestment und Re-Investment" realisiert. Mit der neuen Anlagerichtlinie schafft die Stadt Köln ambitionierte ESG-Kriterien, die mit Anforderungen an Sicherheit und Rendite der Anlagen in Einklang gebracht werden. So sollen zukünftig alle Kapitalanlagen des Kölner Kernhaushaltes nach diesen nachhaltigen Kriterien getätigt werden.

Leipzig
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Leipzig

Bei der Weiterentwicklung der städtschen Anlagerichtlinie legte Leipzig Mindeststandards fest, die durch Ausschlusskriterien in Form einer "Blacklist" umgesetzt werden sollen. Mittelfristig sollen weitere Grundsätze angewandt werden, sodass es auch keine Beteiligungen mehr an Unternehmen gibt, die z.B. Kohlekraft nutzen.

Münster

Für die Geldanlagen der Stadt Münster gilt der Grundsatz der Nachhaltigkeit im Sinne der Definition der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen (sogenannte „Brundtland-Kommission“). Einer der beiden Fonds wird neben Münster von den Kommunen Bochum, Osnabrück, Bielefeld, Bottrop, Hagen und Herne verwaltet, die einvernehmlich zustimmten, die neuen Anlagerichtlinien für den Fonds zu übernehmen.

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Nürnberg

Die Stadt Nürnberg beschloss Divestment als weiteren Schritt zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens. In einer Sachverhaltsdarstellung wird ausführlich die Situation bezüglich der Finanzanlagen (Stadt, Pensionsfonds, Beteiligungsunternehmen und Stiftungen) erläutert und die Umsetzung der beschlossenen ökologischen, sozialen und ethischen Nachhaltigkeitskriterien geschildert.

Oldenburg
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Oldenburg

Für die Erstellung ihrer Anlagerichtlinie orientierte sich die Stadt Oldenburg ähnlich wie Münster am Grundsatz der Nachhaltigkeit der Brundtland-Kommission. Damit werden unter anderem direkte Beteiligungen an Unternehmen ausgeschlossen, die Atomenergie erzeugen oder auf nicht nachhaltige und klimaschädliche Energie setzen. Die Anlagestrategie gilt neben der Stadt auch für ihre Eigenbetriebe und Stiftungen.

Stuttgart
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Stuttgart

Bei der Erarbeitung einer eigenen Anlagerichtlinie hat sich die Stadt Stuttgart vor allem an der Anlagerichtlinien der Stadt Münster, den Forderungen von „Divest Stuttgart“, dem Norwegischen Pensionsfonds sowie der Orientierungshilfe der Katholischen Kirche und dem Leitfaden der Evangelischen Kirche zur Nachhaltigkeit orientiert.